Ratgeber zum Einbürgerungstest

Einbürgerungstest bestanden: der nächste Schritt ist der Antrag

21. Oktober 2026

Du legst die Bescheinigung deiner Einbürgerungsbehörde vor, mit deinem Antrag oder zu einem Antrag, den du schon gestellt hast. Der Test ist ein Nachweis unter mehreren. Eingebürgert bist du erst, wenn die Behörde über den ganzen Antrag entschieden hat.

Mit der Bescheinigung zeigst du der Behörde deine staatsbürgerlichen Kenntnisse. Sie ist dein Beleg für genau diesen einen Punkt. Wenn du umziehst, gilt sie auch gegenüber der Behörde am neuen Ort.

Was mache ich, wenn ich bestanden habe?

Drei Dinge, in dieser Reihenfolge:

  1. Das Original sicher ablegen. Eine neue Bescheinigung gibt es nur gegen das alte Original oder gegen eine schriftliche Erklärung, dass es verloren ist.
  2. Die zuständige Behörde finden, falls du sie noch nicht kennst. Das sagen dir die Ausländerbehörde deiner Stadt oder Gemeinde, die Stadt- oder Kreisverwaltung, die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer oder die Jugendmigrationsdienste.
  3. Ein Beratungsgespräch dort ausmachen, bevor du den Antrag abgibst. Das BAMF empfiehlt das selbst, weil sich viele Fragen dabei direkt klären lassen. Die Antragsformulare bekommst du bei der Einbürgerungsbehörde.

Wer stellt den Antrag?

Ab deinem 16. Geburtstag stellst du ihn selbst. Für ein Kind unter 16 stellen die Eltern den Antrag.

Dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner und deine minderjährigen Kinder können mit dir zusammen eingebürgert werden. Das gilt auch dann, wenn sie selbst noch keine fünf Jahre in Deutschland leben.

Was kostet die Einbürgerung nach dem Test?

255 Euro pro Person. Ein minderjähriges Kind, das mit seinen Eltern eingebürgert wird, kostet 51 Euro. Ein minderjähriges Kind, das ohne seine Eltern eingebürgert wird, zahlt ebenfalls 255 Euro. Die 25 Euro für den Test kommen nicht dazu, die hast du schon bezahlt.

WofürBetrag
Einbürgerungstest, schon bezahlt25 Euro
Einbürgerung, pro Person255 Euro
Kind, das mit den Eltern eingebürgert wird51 Euro

Wer sehr wenig verdient oder mehrere Kinder mit einbürgern lässt, kann eine niedrigere Gebühr oder eine Zahlung in Raten bekommen. Frag danach im Beratungsgespräch.

Reicht der bestandene Test für die Einbürgerung?

Nein. Der Test zeigt eine einzige Voraussetzung: deine Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Der Antrag braucht noch mehr, zum Beispiel Deutsch auf Niveau B1 und fünf Jahre Aufenthalt.

Die Liste, die das BAMF für einen Anspruch auf Einbürgerung nennt:

  • fünf Jahre, in denen du gewöhnlich und regelmäßig in Deutschland gelebt hast
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit, zum Beispiel mit deinem Reisepass
  • dein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • dein Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands
  • ein Aufenthaltsrecht, das dafür passt, zum Beispiel ein unbefristetes oder eine Blaue Karte EU
  • du kannst deinen Lebensunterhalt und den deiner Familie ohne Bürgergeld bestreiten
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Deutsch auf Niveau B1
  • der bestandene Einbürgerungstest

Fehlt dir ein Punkt, ist der Weg nicht immer zu Ende. Für manche Fälle sieht das Gesetz Ausnahmen und Erleichterungen vor, und eine Behörde kann auch dann einbürgern, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht und einige Mindestanforderungen erfüllt sind. Ob das für dich gilt, sagt dir nur deine Einbürgerungsbehörde.

Wer vorher selbst prüfen will, kann den unverbindlichen Quick Check auf der Einbürgerungsseite des Bundesinnenministeriums machen.

Wann kommt die Bescheinigung?

Ausgewertet wird beim Bundesamt, und die Bescheinigung kommt per Post. Das BAMF schreibt auf seiner Seite zur Einbürgerung, bis zu welchem Prüfungsdatum es gerade auswertet. Am 21. Oktober 2026 waren das Tests bis zum 31. Juli 2026.

Wann die Behörde den Nachweis haben will, sagt sie dir im Beratungsgespräch. Die Wochen bis zur Post kannst du nutzen, um dieses Gespräch auszumachen und die anderen Unterlagen zu sammeln.

Häufige Fragen nach dem bestandenen Test

Was mache ich, wenn ich den Einbürgerungstest bestanden habe?

Du legst die Bescheinigung deiner Einbürgerungsbehörde vor, mit deinem Antrag oder zu einem Antrag, den du schon gestellt hast. Der Test ist ein Nachweis unter mehreren. Eingebürgert bist du erst, wenn die Behörde über den ganzen Antrag entschieden hat.

Was kostet die Einbürgerung nach dem Test?

255 Euro pro Person. Ein minderjähriges Kind, das mit seinen Eltern eingebürgert wird, kostet 51 Euro. Ein minderjähriges Kind, das ohne seine Eltern eingebürgert wird, zahlt ebenfalls 255 Euro. Die 25 Euro für den Test kommen nicht dazu, die hast du schon bezahlt.

Reicht der bestandene Test für die Einbürgerung?

Nein. Der Test zeigt eine einzige Voraussetzung: deine Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Der Antrag braucht noch mehr, zum Beispiel Deutsch auf Niveau B1 und fünf Jahre Aufenthalt.

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