Frage 14 von 300 – offizieller Fragenkatalog
Meinungsfreiheit in Deutschland heißt, dass ich …
Recht
Thema: Meinungsfreiheit im Alltag. Die Frage prüft, wo die Freiheit endet, nicht ob es sie gibt. Artikel 5 des Grundgesetzes nennt die Meinungsfreiheit und ihre Schranken in einem einzigen Abschnitt.
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Die richtige Antwort
meine Meinung im Internet äußern kann.
Offizielle Frage aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog (300 Fragen + 10 pro Bundesland).
Warum diese Antwort richtig ist
Meinungsfreiheit heißt, dass ich meine Meinung im Internet äußern kann. Das gilt auch außerhalb des Internets. Du darfst dabei auch die Regierung kritisieren. Die Meinungsfreiheit erlaubt aber nicht, andere Menschen zu beschimpfen. Auch das öffentliche Tragen von Symbolen verbotener und verfassungswidriger Organisationen ist nicht geschützt. Solche Handlungen können Straftaten sein.
Verstehst du, was die Frage wirklich fragt?
Übersetzen kann jeder. Klartest erklärt dir jede Frage in deiner Sprache: was gefragt ist, warum die Antwort stimmt, und welche Wörter zählen.
- Frage und Antworten übersetzt
- Die Erklärung, warum die Antwort stimmt, in deiner Sprache
- Die Wörter, auf die es ankommt
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