Frage 145 von 300 – offizieller Fragenkatalog
In Deutschland wird die Staatsgewalt geteilt. Für welche Staatsgewalt arbeitet eine Richterin / ein Richter? Für die …
Staat
Das ist die Fassung derselben Frage mit den lateinischen Namen der Staatsgewalten. Als vierte Antwort kommt die Presse vor, die oft als vierte Gewalt bezeichnet wird, aber kein Staatsorgan ist. Die drei Gewalten nennt Artikel 20 des Grundgesetzes.
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Die richtige Antwort
Judikative
Offizielle Frage aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog (300 Fragen + 10 pro Bundesland).
Warum diese Antwort richtig ist
Eine Richterin oder ein Richter arbeitet für die Judikative. Sie ist die dritte Staatsgewalt. Richterinnen und Richter entscheiden unabhängig von der Regierung und vom Parlament. Die Regierung gehört zur Exekutive, das Parlament zur Legislative. Die Presse ist dagegen keine Staatsgewalt. Deshalb ist sie hier keine richtige Antwort.
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