Frage 65 von 300 – offizieller Fragenkatalog
Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
Staat
Auch das ist eine Negativfrage: gesucht ist die Aufgabe, die dem Parlament NICHT zusteht. Die Aufgaben des Bundestages stehen im dritten Abschnitt des Grundgesetzes. Im Test gibt es dazu mehrere Fragen, die Aufgaben zwischen den Organen tauschen.
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Die richtige Antwort
das Bundeskabinett zu bilden.
Offizielle Frage aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog (300 Fragen + 10 pro Bundesland).
Warum diese Antwort richtig ist
Zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages gehört es nicht, das Bundeskabinett zu bilden. Das macht die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler. Sie oder er wählt die Ministerinnen und Minister aus. Der Bundestag hat andere Aufgaben: Er macht Gesetze, kontrolliert die Bundesregierung und wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.
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- Die Erklärung, warum die Antwort stimmt, in deiner Sprache
- Die Wörter, auf die es ankommt
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