Ratgeber zum Einbürgerungstest

Wartezeit auf den Einbürgerungstest: höchstens zwölf Wochen

21. Oktober 2026

Höchstens zwölf Wochen ab deiner Anmeldung. Eine Prüfstelle des BAMF muss dir die Teilnahme spätestens zwölf Wochen nach deiner Anmeldung ermöglichen. Wann genau du drankommst, vereinbarst du mit der Prüfstelle selbst.

Die zwölf Wochen sind keine Empfehlung. Sie sind eine Pflicht der Prüfstelle.

Wie lange muss ich auf einen Termin warten?

Du kannst mit einem Rahmen von drei bis zwölf Wochen rechnen. Die obere Grenze ist die Frist der Prüfstelle. Die untere Grenze kommt aus dem Ablauf hinter dem Termin, und den kennen die wenigsten.

Warum bekomme ich nicht nächste Woche einen Termin?

Weil die Prüfstelle jede Prüfung mindestens drei Wochen vorher bei der Regionalstelle des Bundesamtes anmelden muss. Erst dann kommen die Testbögen mit deinem Namen. Wer später gemeldet wird, kommt nur in Ausnahmefällen noch in die Gruppe.

Dein Testbogen ist persönlich. Auf seinem Deckblatt stehen deine Daten aus der Anmeldung, und du unterschreibst vor dem Start, dass sie stimmen. Diesen Bogen schickt das Bundesamt der Prüfstelle zu, und dafür braucht es die Meldung vorher.

Für dich heißt das: Wer heute anruft und für Samstag fragt, bekommt fast immer ein Nein. Das ist keine schlechte Prüfstelle, das ist das Verfahren.

So läuft die Anmeldung, Schritt für Schritt

  1. Deine Einbürgerungsbehörde nennt dir eine Prüfstelle. Eine Liste der Prüfstellen je Bundesland bietet das BAMF zusätzlich zum Download an.
  2. Du meldest dich bei der Prüfstelle mit dem Formblatt „Teilnehmermeldebogen“ an.
  3. Die Prüfstelle nimmt bei der Anmeldung die 25 Euro entgegen.
  4. Die Prüfstelle meldet ihre Prüfungsgruppe beim Bundesamt an, mindestens drei Wochen vor dem Termin.
  5. Du kommst mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild und schreibst den Test.

Ab Schritt 2 laufen die zwölf Wochen. Deshalb ist das Datum deiner Anmeldung die Zahl, die du dir merkst.

Prüfstellen sind zugelassene Träger von Integrationskursen, mit denen das BAMF eine Vereinbarung über den Test geschlossen hat. Auch Landesverbände der Volkshochschulen können so eine Vereinbarung haben. Darum testest du oft an Orten, die du vom Sprachkurs kennst.

Was tue ich, wenn die Prüfstelle sechs Monate Wartezeit nennt?

Frag, ob du dich jetzt verbindlich anmelden kannst, und lass dir das Datum der Anmeldung bestätigen. Ab diesem Tag laufen die zwölf Wochen. Nimmt die Prüfstelle keine Anmeldung an, frag deine Einbürgerungsbehörde nach einer anderen Prüfstelle.

Eine Warteliste ohne Anmeldung ist etwas anderes als eine Anmeldung. Für die Liste gilt keine Frist. Darum lohnt die eine Frage: „Bin ich jetzt angemeldet, und an welchem Datum?“

Wenn das nicht weiterhilft, hilft der Bürgerservice des BAMF bei Fragen zum Einbürgerungstest.

Gilt die Frist überall?

Sie gilt für die Prüfstellen des BAMF. Ein Bundesland darf den ganzen Test aber auch selbst organisieren, mit eigenen Behörden oder Stellen, die es beauftragt. Für diesen Weg gilt die Frist nicht, eine feste Frist für den Termin gibt es dort nicht.

Ob dein Bundesland das so macht, sagt dir deine Einbürgerungsbehörde. Sie ist auch die Stelle, die dir die Prüfstelle nennt.

Die zweite Wartezeit: das Ergebnis

Nach dem Test wartest du noch einmal. Ausgewertet wird dein Bogen nicht in der Prüfstelle, sondern beim Bundesamt, und die Bescheinigung kommt per Post. Auf der BAMF-Seite zur Einbürgerung steht, bis zu welchem Prüfungsdatum gerade ausgewertet wird. Dieses Datum ändert sich, darum liest du es am besten dort nach.

Rechne also beide Zeiten zusammen, wenn deine Einbürgerungsbehörde einen Termin für den Nachweis nennt. Bis zu zwölf Wochen bis zum Test, dann die Zeit bis zur Bescheinigung. Wer früh anmeldet, lernt mit einem festen Datum vor Augen, und das ist für die meisten der bessere Plan.

Häufige Fragen zur Wartezeit

Wie lange muss ich auf einen Termin für den Einbürgerungstest warten?

Höchstens zwölf Wochen ab deiner Anmeldung. Eine Prüfstelle des BAMF muss dir die Teilnahme spätestens zwölf Wochen nach deiner Anmeldung ermöglichen. Wann genau du drankommst, vereinbarst du mit der Prüfstelle selbst.

Warum bekomme ich nicht nächste Woche einen Termin?

Weil die Prüfstelle jede Prüfung mindestens drei Wochen vorher bei der Regionalstelle des Bundesamtes anmelden muss. Erst dann kommen die Testbögen mit deinem Namen. Wer später gemeldet wird, kommt nur in Ausnahmefällen noch in die Gruppe.

Was tue ich, wenn die Prüfstelle sechs Monate Wartezeit nennt?

Frag, ob du dich jetzt verbindlich anmelden kannst, und lass dir das Datum der Anmeldung bestätigen. Ab diesem Tag laufen die zwölf Wochen. Nimmt die Prüfstelle keine Anmeldung an, frag deine Einbürgerungsbehörde nach einer anderen Prüfstelle.

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