Frage 128 von 300 – offizieller Fragenkatalog
Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man …
Politik
Thema: der Name für die gewählten Mitglieder eines Parlaments. Der Bundestag hat nach dem Wahlrecht von 2023 eine Regelgröße von 630 Sitzen. Im Test werden dieser Name und drei Amtsbezeichnungen gegeneinander gestellt.
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Die richtige Antwort
Abgeordnete.
Offizielle Frage aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog (300 Fragen + 10 pro Bundesland).
Warum diese Antwort richtig ist
Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man Abgeordnete. Das Wort bezeichnet gewählte Mitglieder eines Parlaments. Abgeordnete sitzen zum Beispiel im Bundestag oder in einem Landtag. Entscheidend ist hier, dass die Menschen sie für das Parlament gewählt haben.
Verstehst du, was die Frage wirklich fragt?
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- Die Wörter, auf die es ankommt
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