Frage 289 von 300 – offizieller Fragenkatalog

Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil …

Recht

Noch ein Fall zur Diskriminierung, hier bei einer Bewerbung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt für das Arbeitsleben und für viele Geschäfte des Alltags. Im Test muss man einen verbotenen Grund von einem sachlichen Grund unterscheiden.

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Die richtige Antwort

er eine dunkle Haut hat.

Offizielle Frage aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog (300 Fragen + 10 pro Bundesland).

Warum diese Antwort richtig ist

Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil er eine dunkle Haut hat. Das ist ein Beispiel für Diskriminierung wegen der Hautfarbe und ist verboten. Bei einer Bewerbung dürfen dagegen Gründe zählen, die mit der Arbeit zu tun haben. Dazu gehören Deutschkenntnisse, Gehaltsvorstellungen und Erfahrung im Beruf. Die Hautfarbe ist kein solcher Grund.

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