Frage 290 von 300 – offizieller Fragenkatalog

Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?

Recht

Thema: Verbraucherrechte. Die Frage prüft, was du tun kannst, wenn eine gekaufte Sache kaputt ist. Beim Kauf im Laden gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren; sie steht im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Erst selbst testen: Tippe auf eine Antwort.

Die richtige Antwort

den Fernseher reklamieren

Offizielle Frage aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog (300 Fragen + 10 pro Bundesland).

Warum diese Antwort richtig ist

Du kannst den Fernseher reklamieren. Er funktioniert nicht, obwohl du ihn gerade gekauft hast. Bei einem kaputten Produkt hast du gesetzliche Gewährleistungsrechte. Der Verkäufer muss den Fernseher reparieren, ersetzen oder dir das Geld zurückgeben. „Eine Anzeige schreiben“ bedeutet hier, eine Straftat bei der Polizei zu melden. Ein kaputter Fernseher ist keine Straftat. Eine Werbeanzeige ist damit auch nicht gemeint.

Verstehen

Verstehst du, was die Frage wirklich fragt?

Übersetzen kann jeder. Klartest erklärt dir jede Frage in deiner Sprache: was gefragt ist, warum die Antwort stimmt, und welche Wörter zählen.

  • Frage und Antworten übersetzt
  • Die Erklärung, warum die Antwort stimmt, in deiner Sprache
  • Die Wörter, auf die es ankommt

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