Ratgeber zum Einbürgerungstest

Wer muss den Einbürgerungstest machen?

15. Oktober 2026

Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit beantragst, ja. Für die Einbürgerung brauchst du Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Du weist sie in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nach.

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt, weist diese Kenntnisse mit Hilfe des Tests nach. "In der Regel" ist dabei kein Schlupfloch, sondern der Platz für die drei Ausnahmen.

Die drei Ausnahmen

Krankheit, Behinderung, Alter. Wer die Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann, muss sie nicht erfüllen. Eine Altersgrenze, ab der das automatisch gilt, gibt es nicht. Es gibt also keine Zahl, auf die du dich berufen kannst, sondern einen Einzelfall, den die Behörde prüft.

Deutscher Schulabschluss. Wer einen deutschen Schulabschluss erworben hat, muss den Test nicht machen. Darüber entscheidet die Einbürgerungsbehörde.

Unter 16 Jahren. Den Nachweis muss niemand erbringen, der noch nicht selbst handeln kann, und selbst handeln kann man ab dem 16. Geburtstag. Ein Kind unter 16 wird von den Eltern mit eingebürgert, und der Antrag für es wird von den Eltern gestellt.

Entscheiden tut das die Einbürgerungsbehörde

Hier geht die meiste Zeit verloren. Über eine Ausnahme entscheidet nicht die Prüfstelle, bei der du den Test machst, sondern die Einbürgerungsbehörde, bei der du den Antrag stellst. Die Prüfstelle nimmt deine Anmeldung und die 25 Euro und führt die Prüfung durch. Mehr darf sie nicht.

Wer also meint, dass eine der drei Ausnahmen auf ihn zutrifft, fragt zuerst bei der Einbürgerungsbehörde und zahlt erst danach einen Termin. Für solche Fragen lohnt ein Beratungsgespräch in der Behörde, bevor du den Antrag abgibst.

Der zweite Fall: die Niederlassungserlaubnis

Viele suchen den Einbürgerungstest, brauchen aber etwas anderes. Für die Niederlassungserlaubnis brauchst du ausreichende Sprachkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Nachgewiesen sind beide, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde.

Der Weg dorthin ist also der Kurs mit seinen beiden Tests. Welcher Nachweis für deinen Antrag zählt, sagt dir die Behörde, die über den Antrag entscheidet.

Nicht verwechseln: der Sprachnachweis

Der Einbürgerungstest ist eine von mehreren Voraussetzungen für die Einbürgerung, und er ist nicht die sprachliche. Die Sprache ist eine eigene Voraussetzung und mit der Stufe B1 erfüllt.

Zwei Nachweise, zwei Prüfungen, zwei Termine. Wer den einen hat, hat den anderen nicht.

Häufige Fragen dazu, wer den Test braucht

Muss ich den Einbürgerungstest machen?

Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit beantragst, ja. Für die Einbürgerung brauchst du Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Du weist sie in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nach.

Ab welchem Alter muss man den Einbürgerungstest machen?

Den Nachweis muss niemand erbringen, der noch nicht selbst handeln kann, und selbst handeln kann man ab dem 16. Geburtstag. Ein Kind unter 16 wird von den Eltern mit eingebürgert, und der Antrag für es wird von den Eltern gestellt.

Muss ich den Test mit einem deutschen Schulabschluss machen?

Wer einen deutschen Schulabschluss erworben hat, muss den Test nicht machen. Darüber entscheidet die Einbürgerungsbehörde.

Starte mit einem kostenlosen Übungstest

Alle offiziellen Fragen, Prüfungssimulation, Erklärungen in deiner Sprache. Ohne Kreditkarte, ohne Abo.

Kostenlosen Übungstest starten